Politik und Recht

Tierhomöopathie

Die Gesetzgebungen zur Regelung der Tätigkeit von TierhomöopathInnen sind kantonal sehr unterschiedlich. Der HVS-vet pflegt Kontakte zu jedem kantonalen Veterinäramt und weiss über die aktuellste Gesetzeslage Bescheid.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft.

Arzneimittelabgabe

Die Kantonalen Veterinärämter richten sich für die Abgabe der Heilmittel mehrheitlich nach dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG), kantonal unter Tierarzneimittelverordnung (TAMV) aber auch nach der Eidgenössischen Verordnung über die Arzneimittel.
Informationen über die Abgabe homöopathischer Arzneimittel liefert die Liste der Swissmedic Zugelassene homöopathische und antroposophische Arzneimittel ohne Indikation.
Es bestehen aber auch hier grosse kantonale Unterschiede und Sonderregelungen. Genauere Informationen zu den einzelnen kantonalen Regelungen können wir Ihnen gerne mitteilen.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten