HVS-News 2019/3 – Die neue EU-Tierarzneimittelverordnung betrifft auch die Tierhomöopathie

HVS-News Archiv

Die neue EU-Tierarzneimittelverordnung (TAMV) ist beschlossen und wird Ende Januar 2022 in Kraft treten.

Die Verordnung sieht ein Verbot der Abgabe und Anwendung von homöopathischen Medikamenten ohne tierärztliche Weisung bei Tieren vor, die der Produktion von Lebensmitteln dienen. Ziel der Verordnung ist (angeblich) der Schutz von lebensmittelliefernden Tieren und letzten Endes auch der Verbraucherinnen. In wie weit die einzelnen Länder der EU – dazu gehört via Bilaterale I auch die CH – diese Vorgabe wortgetreu umsetzen werden, wird sich zeigen.

Nach der Verordnung würden alle Arzneien, auch homöopathische Mittel, verschreibungspflichtig und könnten deswegen nur noch von Tierärztinnen eingesetzt werden. Tierhomöopathinnen, Bäuerinnen usw. wäre deshalb der Einsatz verboten.

Diese neue Verordnung betrifft nur die lebensmittelliefernden Tiere. Hunde, Katzen, Meerschweinchen usw. sind im Moment noch davon ausgenommen.

Der HVS hat diesbezüglich Kontakt mit dem BTS sowie Kometian und anderen Interessenvereinigungen gesucht und wird sich dafür einsetzen, dass homöopathische Mittel weiterhin uneingeschränkt bei Nutztieren eingesetzt werden können.

Nähere Infos zur TAMV: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Tierarzneimittelrecht-EU.html