Mehrwertsteuer im Kanton Zürich

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Neu sind im Kanton Zürich Naturheilpraktiker, die vom Kanton eine Titelführungsbewilligung erhalten haben, dank eines Bundesgerichtsurteils das die Osteopathen erwirkt haben, von der Mehrwertsteuer befreit.

In der Homöopathie betrifft das sowohl die Inhaber eines eidgenössischen Diploms als auch diejenigen mit einem shp Zertifikat. Wer also eine Titelführungsbewilligung des Kantons Zürich hat und nur Heilbehandlungen in Rechnung stellt, kann sich neu von der Mehrwertsteuer abmelden. Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom wurden von der OdA AM mit einem Musterschreiben direkt benachrichtigt. Dieses Musterschreiben empfehlen wir auch den Inhabern des shp Zertifikats. Wenn Sie eine Befreiung von der MWST beantragen wollen, können Sie beiliegendes Musterschreiben übernehmen und direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung senden.