Programm Evaluation Komplementärmedizin (Beschluss EDI von Juli 1998)

Gesundheitspolitische Studien
BAG, Egger-Studie, Grundversicherung, Komplementär, Leistungspflicht, PEK, Politisch, Verdordnung, Wirtschaftlichkeit

Programm Evaluation Komplementärmedizin 2006 (PEK)

Mit dem Beschluss des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) vom 9.7.1998 wurden die fünf komplementären Verfahren anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (genauer traditionelle chinesische Arzneitherapie) mit Wirkung ab 1.7.1999 und zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2005 in die Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistungen von Ärzten mit entsprechenden FMH-Fähigkeitsausweisen erbracht wurden. Der Entscheid über den Verbleib dieser komplementären Verfahren in der Grundversicherung ist an dem Nachweis ihrer Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden. Zu diesem Zweck wurde von 1998 bis 2005 das Programm zur Evaluation in der Komplementärmedizin (PEK) durchgeführt. Dieses Programm sollte die Grundlagen für den im Juni 2005 gefällten bundesrätlichen Entscheid über den Verbleib der provisorisch aufgenommenen komplementärmedizinischen Disziplinen in der Grundversicherung liefern.

Zur Umsetzung des Programmes wurde ein zweiteiliges Vorgehen gewählt: Im ersten Teil wurde die Patientenversorgung mit Komplementärmedizin in der Schweiz empirisch evaluiert, im zweiten Teil wurde die international verfügbare Literatur zu Wirksamkeit, Zweckmässigkeit (primär definiert als Sicherheit und Inanspruchnahme) und Wirtschaftlichkeit systematisch zusammengestellt und ausgewertet.

Das detaillierte Vorgehen und die Ergebnisse des Programmes können im Schlussbericht nachgelesen werden. Die Zusammenfassung auf den Seiten 5-7 bietet eine sehr gute Übersicht. Dieser Schlussbericht sowie weitere Dokumente zum Programm sind auf der Website des BAG abrufbar.

Der Schlussbericht wurde im April 2005 publiziert. Anfang Juni 2005 beschloss das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) – wie allgemein bekannt ist -, dass die Leistungspflicht der Krankenversicherer für Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin auf Ende Juni 2005 aufgehoben würde (vgl. Pressemitteilung BAG).

Liest man den Schlussbericht erstaunt dieses Vorgehen doch sehr, da die Ergebnisse der Analysen zum Grossteil für die Komplementärmedizin positiv ausfielen.

Die Gründe dafür dürften in drei Bereichen zu suchen sein:

1. Eine Teilstudie des Programmes, die sogenannte „ Egger-Studie” fiel für die Homöopathie ungünstig aus.

Diese Studie wird auch (nach den Autoren) als Egger-Shang- oder nach der Zeitschrift, in der die Ergebnisse publiziert wurden, als Lancet-Studie bezeichnet. In dieser Studie wurden zur Homöopathie, Phytotherapie und zur traditionellen chinesischen Medizin jeweils eine Meta-Analyse, d.h. eine systematische Übersichtsarbeit mit integrierender statistischer Auswertung, der placebokontrollierten klinischen Studien erstellt. Gemäss der Sicht der Autoren belegen diese Meta-Analysen für die Homöopathie keinen eindeutigen Effekt über Placebo hinaus. Für die Phytotherapie zeigt sich dagegen gemäss der Aussage der Autoren ein positives Ergebnis, für die traditionelle chinesische Arzneitherapie sei eine klare Beurteilung nicht möglich.

Im Schlussbericht wird in der Zusammenfassung auf S. 7 dazu festgehalten, dass aus methodischer Sicht die Aussagen der Meta-Analysen als eingeschränkt gültig betrachtet werden sollen.

Aus Sicht der Homöopathie wird diese Studie von Verbänden und Homöopathinnen und Homöopathen stark kritisiert.

2. Die Endphase des Programmes verlief aus wissenschaftlicher Sicht sehr unbefriedigend.

In einem Beitrag legt Peter Heusser, ein Mitglied des Lenkungsausschusses, seine Sicht der Abläufe in der Endphase des Programms dar. So ist beispielsweise gemäss Heusser im Protokoll des Eidgenössischen Lenkungsausschusses von September 04 zu lesen, dass um eine wissenschaftliche Diskussion der Ergebnisse von PEK auf höchstem Niveau zu ermöglichen, eine Verlängerung der provisorischen Aufnahme der 5 Methoden auf 31. Dezember 2005 beschlossen wurde. Somit sollten für die wissenschaftliche Diskussion weitere 6 Monate zur Verfügung stehen. Später habe der Pressesprecher des BAG behauptet, diese auf die Öffentlichkeit abzielende Publikationsstrategie „sei nur in Erwägung gezogen worden mit Blick auf eine mögliche Verlängerung des Provisoriums für die Komplementärmedizin”. Im PEK wurde diese Verlängerung jedoch als Beschluss mitgeteilt und die ganze Arbeit wurde drastisch umgestellt. Ein weiteres Indiz für die unbefriedigende Endphase ist, dass zwar 2002 ein internationales Scientific Review Board PEK einberufen wurde, dieses Board bekam aber – wie es eigentlich dem internationales Standard solcher Evaluationsprozesse entspricht – keine Möglichkeit mehr, die Produkte des PEK Prozesses sowie den Schlussbericht zu diskutieren, kommentieren und begutachten. Vielmehr sagte die zuständige Verwaltungsstelle die lange zuvor festgelegte Schlusssitzung des Review Boards ab. Erst nach negativen Reaktionen in der Presse lud die Verwaltungsstelle die Mitglieder des Review Boards für eine letzte Sitzung ein, aber erst nachdem der politische Entscheid über die zukünftige Deckung der Komplementärmedizin durch die allgemeine Krankenversicherung längst getroffen und öffentlich kommuniziert worden war. Nachzulesen sind diese Fakten in der Konsens-Stellungnahme des PEK-Review Boards zum Prozess und den Produkten von PEK. Diese ist auf der offiziellen Website des BAG abrufbar.

3. Der Hauptgrund dürfte aber darin liegen, dass es sich gar nicht um einen Entscheid handelt, der auf wissenschaftlichen Fakten beruht, sondern um einen politischen Entscheid.

Für diese Behauptung sprechen folgende Fakten:

  • Der Entscheid ist aufgrund der wissenschaftlichen Ergebnisse nicht nachvollziehbar.
  • Die Schlussphase des Programmes wurde entgegen der ursprünglichen Planung von der verantwortlichen Behörde stark forciert ohne die Fachexperten und das Scientific Review Board einzubeziehen.

Zudem spricht dieses Zitat von Harald Walach, das im H.blog des Online Magazin Psychophysik am 13. November 2006 veröffentlicht wurde, für diese These: “Die negative Entscheidung des Bundesamtes für Gesundheit, die Komplementärmedizin nicht in die öffentliche Versorgung aufzunehmen, hat mit wissenschaftlichen Daten nichts zu tun, wie ein ausführlicher email-Austausch zwischen mir und dem zuständigen leitenden Beamten des Bundesamts sehr deutlich belegt, in dem dieser klar gesagt hat, dass die Entscheidung eine politische und keine wissenschaftliche sei.”

Zwei neuere Studien Unterstützen die Kritik an der Egger-Studie

Beide Studien kommen zum Schluss, dass die Egger-Studie ernsthafte Fehler aufweist. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse im November 2008 in einer Medienmitteilung (vgl. z.B. http://esciencenews.com/articles/2008/11/03/new.evidence.homeopathy).

Kritisiert wird die Egger-Studie für ihre fehlende Transparenz, weil sie weder angab, welche Studien analysiert wurden, noch welche Annahmen zu den Daten getroffen wurden. Genügend Details wurden schliesslich veröffentlicht, sodass die Autoren eine Rekonstruktion der Egger-Studie durchführen konnten.

Die Egger-Studie startete mit 110 klinischen Studien aus dem Bereich der Homöopathie und 110 bezüglich Indikation und Zielkriterium “gematchten” klinischen Studien aus dem Bereich der konventionellen Medizin. Die jeweils 110 Studien wurden zuerst auf Studien von “höherer Qualität” reduziert und schliesslich wählten die Autoren 8 resp. 6 “grössere Studien von höherer Qualität” aus. Basierend auf diesen 14 Studien kam die Egger-Studie zum Schluss, dass es eine schwache Evidenz für die spezifische Wirkung homöopathischer Heilmittel gebe, aber eine starke Evidenz für konventionelle Interventionen. Die wesentlichen Schlussfolgerungen der beiden Studien:

Die Analyse sämtlicher Studien mit hoher Qualität aus dem Bereich der Homöopathie führen zu positiven Schlussfolgerungen.
Die 8 grösseren von diesen Studien waren alle für unterschiedliche Krankheiten; wenn Homöopathie für einige Studien funktioniert aber nicht für andere, verändern sich die Ergebnisse. Sie implizieren, dass es sich nicht um ein Placebo handelt.
Der Vergleich mit der konventionellen Medizin war bedeutungslos, da die ursprünglich 110 Studien zwar “gematched” waren, dies aber bei der Reduktion auf 8 rsp. 6 Studien verloren ging.
Zweifel bleiben wegen der fehlenden Transparenz, den nicht-publizierten Kriterien, die in der Egger-Studie verwendet wurden, wie beispielsweise der fehlenden Definition, was “höhere Qualität” genau bedeutet.

Prof. Egger habe es gemäss Medienmitteilung abgelehnt, die Ergebnisse zu kommentieren.

Literatur

  • Heusser, Peter: PEK und BAG: Probleme beim Programm Evaluation Komplementärmedizin, Schweizerische Ärztezeitung, 2006;87:20; p. 899-903
  • Harald Walach et al: Konsens-Stellungnahme des PEK-Review Boards zum Prozess und den Produkten von PEK, 27.5.2007.
    Originallink nicht mehr verfügbar (07.04.203):
    http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04102/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEdIB3gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
  • D. Melchart et al: Schlussbericht – Programm Evaluation Komplementärmedizin (PEK), 24.4.2005.
    Originallink nicht mehr verfügbar (07.04.2023)
    http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04102/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdIR8e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
  • Bundesamt für Gesundheit BAG: Programm Evaluation Komplementärmedizin (PEK) – Publikationen
    Originallink nicht mehr verfügbar (07.04.2023)
    http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04102/index.html
  • Bundesamt für Gesundheit BAG: Krankenversicherung: Fünf komplementärmedizinische Leistungen werden nicht in die Grundversicherung aufgenommen, 3.6.2005.
    Originallink nicht mehr verfügbar (07.04.2024):
    http://www.bag.admin.ch/aktuell/00718/01220/index.html?lang=de&msg-id=3740
  • Egger et al: Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy; The Lancet, Vol 366, August 27,2005.
    Originallink nicht mehr verfübar (07.04.2023)
    http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04102/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdIR9gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
  • H.Blog: Homöopathie & Forschung: “Klinische Studien und Metaanalysen in der Homöopathie” – Dr. Friedrich Dellmour in der Deutschen Zeitschrift für Klinische Forschung, 13.11.2006.