Übergangsbestimmungen für HFP

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Sämtliche HVS PM Mitglieder können die Übergangsbestimmungen für mind. 5 bzw. 10 Jahre Berufserfahrung in Anspruch nehmen und bekommen so eine erleichterte Prüfungszulassung. Wer bis Nov. 2018 10 Jahre Berufserfahrung gemäss Reglement nachweisen kann, muss nur die Prüfungsteile P1 (Fallstudie) und P2 (Fachgespräch zur Fallstudie) absolvieren. Für den Nachweis von mind. 5 Jahren Berufserfahrung gilt eine 7jährige Frist bis Nov. 2022.