Tierversicherungen

Tierhomöopathie

Folgende Tierversicherungen (Pendant zur Krankenkasse des Menschen) für Haustiere gibt es in der Schweiz:

  • animalia
  • wau-miau ERV
  • Mobiliar
  • Helvetia
  • Calingo
  • Epona
    Wobei diese Versicherung zum jetzigen Zeitpunkt nur dann eine Rückerstattung macht, wenn die homöopathische Behandlung von einem Tierarzt vorgenommen wurde. Wir sind mit dieser Versicherung im Gespräch und hoffen, bald einen positiven Bescheid geben zu können, dass diese Vorgabe angepasst wurde.

Die Vorgaben, was auf einer Rechnung stehen muss, sind nicht einheitlich geregelt.

Folgende Angaben werden aber in der Regel verlangt:

  • Anschrift, idealerweise mit Logo und dem Zusatz: Tierhomöopathin HVS, der behandelnden Tierhomöopathin
  • Datum der Behandlung
  • Name und Adresse des Tierhalters
  • Art, Rasse, Name, Geschlecht (kastriert: ja, nein), Chipnummer (wenn vorhanden),
    Geburtsdatum des Tieres und der Behandlungsgrund

Beim Behandlungsgrund ist es wichtig darauf zu achten, dass wir Tierhomöopathen keine Diagnose stellen dürfen. Es eignen sich Bezeichnungen wie:
Verdauungsbeschwerden, Hautbeschwerden, Gastrointestinale Beschwerden, Neuralgische Beschwerden, Nierenbeschwerden und so weiter.