Die Übergangsregelung 9.11 ermöglicht Praktizierenden mit mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit in der gewählten Fachrichtung und einem gleichzeitigen Nachweis einer ausreichenden Aus- und Weiterbildung eine direkte Zulassung zur HFP ohne den Nachweis der Modulabschlüsse M1-M7. Die Frist der Übergangsregelung 9.11 läuft für HOM, TCM und TEN am 21. November 2022 – für Ayurveda-Medizin am 04. April 2023 aus.
Dies bedeutet, dass für Praktizierende der Fachrichtung HOM, TCM und TEN die letzte Möglichkeit einer Anmeldung unter Übergangsregelung 9.11 die HFP vom 29. April – 04. Mai 2023 ist. Die Anmeldung ist vom 22. September – 21. November 2022 möglich.
Weitere Informationen finden sich im Dokument “Informationen zum Ende der Übergangsregelung”.