Wichtige Informationen zur HFP, zum Ende der Übergangsregelung 9.11 und zum Abbau der Warteliste

HFP

Die Übergangsregelung 9.11 ermöglicht Praktizierenden mit mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit in der gewählten Fachrichtung und einem gleichzeitigen Nachweis einer ausreichenden Aus- und Weiterbildung eine direkte Zulassung zur HFP ohne den Nachweis der Modulabschlüsse M1-M7. Die Frist der Übergangsregelung 9.11 läuft für HOM, TCM und TEN am 21. November 2022 – für Ayurveda-Medizin am 04. April 2023 aus.

Dies bedeutet, dass für Praktizierende der Fachrichtung HOM, TCM und TEN die letzte Möglichkeit einer Anmeldung unter Übergangsregelung 9.11 die HFP vom 29. April – 04. Mai 2023 ist. Die Anmeldung ist vom 22. September – 21. November 2022 möglich.

Weitere Informationen finden sich im Dokument “Informationen zum Ende der Übergangsregelung”.