Die CONCORDIA passt die Vergütungskriterien für anerkannte Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker per 1.1.2024 an.
Grundsatz für Versicherungsleistungen für Komplementärmedizin
Die CONCORDIA vergütet aus den Zusatzversicherungen NATURA und NATURA plus Beiträge für Komplementärmedizin, wenn die Therapiemethode und die komplementärmedizinische Fachperson von uns anerkannt sind. Die CONCORDIA führt entsprechende Listen, welche laufend angepasst werden können. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Anerkennung bzw. Ausbildung der Fachperson.
- Jährlicher Maximalbetrag für Behandlungen bei von der CONCORDIA anerkannten Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern mit einer höheren Fachausbildung
NATURA: 75% bis max. CHF 4’000
NATURAplus: 75% bis max. CHF 6’000 - Jährlicher Maximalbetrag für Behandlungen bei allen anderen von der CONCORDIA anerkannten komplementärmedizinischen Fachpersonen
NATURA: 75% bis max. CHF 1’5000
NATURAplus: 75% bis max. CHF 2’000
Ab dem kommenden Jahr werden auch die Behandlungen bei Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern mit eidg. Diplom bis zum höheren jährlichen Maximalbeitrag vergütet. Die EMR-Registrierung als Voraussetzung für die CONCORDIA-Anerkennung als Leistungserbringer der Komplementärmedizin, bleibt dabei unverändert bestehen.