Ausbildungsnachweis Gleichwertigkeit Module M1 – M6 (Update 28.06.24)

HFP

Dieser neu bei der OdA AM erhältliche Nachweis einer Gleichwertigkeit der eigenen Ausbildung mit den Ausbildungs-Modulen M1 – M6 der OdA AM, berechtigt dazu, das Zertifikat OdA AM als Ausbildungsnachweis zu beantragen.

Das Zertifikat OdA AM kann bis zum 31.12.2026 erworben werden und hat als Ausbildungsnachweis eine unbeschränkte Gültigkeit. Für die Anmeldung an die HFP ist es 5 Jahre lang gültig. Zudem ermöglicht es während fünf Jahren ab Ausstellungsdatum die Zulassung zur Höheren Fachprüfung OdA AM (HFP), sofern die weiteren Zulassungsbedingungen (gemäss geltender Prüfungsordnung) erfüllt werden, unter anderem das Modulzertifikat M7 Mentorat oder die entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zertifikat der OdA AM kann bis zum 31.12.2026 erworben werden.
  • Das Zertifikat der OdA AM ist unbeschränkt gültig. Für eine Anmeldung an die HFP ist es fünf Jahre gültig.
  • Erworben werden kann das Zertifikat durch einen Nachweis der Gleichwertigkeit der Module M1 bis M6.
  • HVS-Mitglieder können die Gleichwertigkeitsnachweise vergünstigt über den HVS beantragen. Voraussetzung dafür ist eine AM-Mitgliedschaft im HVS (PA HFP-Mitgliedschaft wird angerechnet) und der Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.

Achtung: Wer die modulare Ausbildung absolviert, kann keine Gleichwertigkeit M1 – M6 beantragen, sondern erhält das Zertifikat nach Abschluss der Module M1 – M6 direkt von der OdA AM!

HVS-Mitglied AM (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung)

Antragsformular ausfüllen und folgende Nachweise beilegen:

  • Nachweis über 5jährige Berufspraxis (Punkt 1)
  • Nachweis Ausbildungsabschluss (Punkt 3)
  • Nachweis Module M1-M6 (Punkt 2)* und Weiterbildungen (Punkt 4)*

* Diese Nachweise können über das Sekretariat HVS angefordert werden.

HVS-Mitglied PA HFP (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung)

Antragsformular ausfüllen und folgende Nachweise beilegen:

  • Nachweis über 5jährige Berufspraxis (Punkt 1)
  • Nachweis Module M1-M6 (Punkt 2)*
  • Nachweis Ausbildungsabschluss (Punkt 3)
  • Nachweis Weiterbildungen (Punkt 4)

* Dieser Nachweis kann über das Sekretariat HVS angefordert werden.

Wer noch unsicher ist, ob die letzte Möglichkeit zur Anmeldung an die HFP mittels Übergangsbestimmungen bis am 21. November 2022, wahrgenommen werden soll

oder

auf der Warteliste HFP steht und sich jetzt fragt, ob er/sie die Höhere Fachprüfung absolvieren soll:

  • Wer noch mindestens 10 Jahre oder länger praktizieren möchte, sollte den Aufwand der Höheren Fachprüfung auf sich nehmen. Damit ist man auf längere Zeit am sichersten bezüglich Anerkennung bei den Versicherern und der Berufsausübungsbewilligung in allen Kantonen.
  • Das Zertifikat OdA AM bewahrt davor, nach Ablauf der Übergangsbestimmungen die Modulabschlüsse M1 – M6 nachweisen zu müssen, um sich für die HFP anmelden zu können.
  • Allerdings müsste das Modul M7 (Mentorat) noch zusätzlich nachgewiesen werden, wenn man sich nach Ablauf der Übergangsbestimmungen an die HFP anmelden möchte! Man kann sich NICHT nur mit dem Zertifikat OdA AM an die HFP anmelden, auch nicht, wenn man schon 5 Jahre oder länger praktiziert.
    Wer mindestens 5 Jahre praktiziert, kann die Kompetenzen des Moduls M7 mittels Gleichwertigkeitsverfahren bei der OdA AM nachweisen und so den Modulabschluss M7 erwerben.
  • Aktive Mitglieder des HVS (AM HVS)
  • Praktizierende Anwärter HFP (PA HFP), die eine mind. 5jährige Berufstätigkeit als Naturheilpraktiker:in in der Fachrichtung Homöopathie gemäss «Reglement zur Gleichwertigkeit der Modulabschlüsse M1 – M6» nachgewiesen werden kann.
  • Ja, das ist möglich, falls man die Anforderungen für die Kategorie aktive Mitglieder AM oder Praktizierende Anwärter HFP PA HFP gemäss Aufnahmereglement HVS erfüllt und mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit und genügend Weiterbildungen nachweisen kann.

Krankenversicherer

  • Einige Versicherungen warten ungeduldig darauf, ihre Listen der für die Rechnungsvergütung anerkannten Naturheilpraktiker zu überarbeiten.
    Mit einem eidgenössischen Diplom oder einem Zertifikat OdA AM wird man bei der Rechnungsvergütung bessergestellt werden als diejenigen Behandler, die nur die Registrierung Homöopathie, Nr. 91, beim EMR oder Homöopathie, Nr. 197, bei der ASCA, nachweisen können.
  • Im Zeithorizont von 5 – 10 Jahren ist es auch möglich, dass einzelne Versicherer nur noch Rechnungen von Naturheilpraktikern mit Zertifikat OdA AM oder eidgenössischem Diplom vergüten.

Kantonale Berufsausübungsbewilligung

  • Wer bereits jetzt über eine Berufsausübungsbewilligung in seinem Kanton verfügt, der wird bei allfälligen Änderungen des kantonalen Gesundheitsgesetzes von einer Besitzstandswahrung profitieren. Neue kantonale Anforderungen werden nur für Neuanmeldungen gelten.
  • In Kantonen in, denen aktuell keine Berufsausübungsbewilligung erhältlich ist, könnte eine Änderung des Gesundheitsgesetzes dazu führen, dass innerhalb einer Übergangsfrist das Zertifikat oder das eidg. Diplom erworben werden muss. Mit dem Zertifikat OdA AM würde dann wenigstens ein gesamtschweizerisch reglementierter Ausbildungsnachweis vorliegen.
  • Wer mit seiner Praxis in einen neuen Kanton mit strengeren Bewilligungsauflagen umzieht, könnte sich damit konfrontiert sehen, dass der neue Kanton das Zertifikat OdA AM oder das eidg. Diplom verlangt, um eine Berufsausübungsbewilligung zu erteilen.
  • Der Standardantrag beim HVS kostet CHF 900.-.
  • Wer die Anforderungen des Standardantrags nicht erfüllen kann, benötigt einen individuellen Gleichwertigkeitsantrag bei der OdA AM. Dieser kostet CHF 1’600-.
  • Die Ausstellung des Zertifikats OdA AM kostet ausserdem noch CHF 40.-.