Unsere Tierhomöopathie-Kolleginnen und -Kollegen in Deutschland haben einen schweren Stand. Am 28. Januar trat das neue TAMG in Kraft und hat für die Tierhomöopathie in Deutschland massive Konsequenzen.
Die Anwendung oder auch die blosse Empfehlung von apothekenpflichtigen Humanarzneimitteln durch Tierhaltende oder Tierheilpraktikerinnen ohne tierärztliche Verordnung und Behandlungsanweisung sind eine Ordnungswidrigkeit.
Diese Verordnung betrifft sämtliche Humanarzneimittel wie z.B. homöopathische, spagyrische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneien oder auch Schüsslersalze. Es dürfen am Tier (egal ob Nutz- oder Haustier) nur noch Präparate verwendet werden, die für die jeweilige Tierart und die ausgewiesene Indikation zugelassen sind. Das bedeutet, dass eine homöopathische Konstitutionsbehandlung nicht mehr möglich ist.
Zurzeit sind die Verbände stark gefordert und konzentrieren ihre Arbeit vor allem auf die Erstellung einer Liste der zugelassenen Arzneimittel für Tiere und unterstützen Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Berufsfreiheit und Verhältnismäs-sigkeit.
Ein schwerer Schlag für die Homöopathie. Umso mehr gilt es nun in der Schweiz das Berufsbild der Tierhomöopathin zu stärken, und da stellt ein mögliches Berufszertifikat ein erster Schritt in die richtige Richtung dar.
Susanne Widmer