Gerne zitieren wir hier Markus Senn von der Politischen Kommission (PoKo) der OdA AM: “Es gibt erfreuliche Nachrichten von Seiten der Kantonalen Behörden des Tessin. Nach jahrelanger berufspolitischer Bearbeitung passt der Kanton seine Gesetzes-Bestimmungen im Sinne des Mentorates/Supervision der OdA’s an. Dies ist auch ein Meilenstein der Zusammenarbeit zwischen der OdA AM und der OdA KT für die Belange unseres Berufes”
Insbesondere geht es um die Regelungen zur Tätigkeit unter Supervision/Mentorat Art 102.i: Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Art. 58b eine Berufstätigkeit unter Aufsicht/unter Anleitung in einem Angestelltenverhältnis ausübt, kann seine Berufstätigkeit fortsetzen, muss aber innerhalb von sechs Monaten eine Bewilligung beantragen.
Original-Stellungnahme des Kanton Tessin in italienischer Sprache:
Tätigkeit unter Supervision/Mentorat im Tessin