Anmeldung studierendes Mitglied (StM)

Vorteile als studierendes Mitglied Human- oder Tierhomöopathie

Das Engagemet des HVS für die Homöopathie und gute Berufsbedingungen kostet Zeit und Geld und so sind wir dankbar um jede Unterstützung.

Als studierendes Mitglied

  • wird Ihnen 3x jährlich unsere Verbandszeitschrift HVS-News zugestellt,
  • erhalten Sie Auskünfte zu Ausbildung und Berufsbild,
  • werden Sie mit Pushmails über aktuelle Geschehnisse auf dem Laufenden gehalten,
  • erhalten Sie Vergünstigungen bei den vom HVS organisierten Seminaren,
  • erhalten Sie Informationen zur Abrechnung via Tarif 590, zu Zusatzversicherung und kantonalen Anforderungen,
  • interveniert der HVS via OdA AM oder CAMsuisse bei Problemen mit Zusatzversicherung oder Kanton und
  • dürfen Sie an der Generalversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen.

Der Mitgliederbeitrag als studierendes Mitglied beträgt CHF 120.- pro Jahr. Im Beitrittsjahr wird Ihnen der Mitgliederbeitrag geschenkt.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als studierendes Mitglied

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine Übersicht handelt. Die genauen Bedingungen sind in den entsprechenden Aufnahmerglementen festgehalten.

Bedingungen für die Aufnahme als studierendes Mitglied Humanhomöopathie

  • Die Mitgliedschaft kann beantragt werden von Studenten der Homöopathie
  • Der Studentenstatus kann längstens bis ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung (Zertifikat OdA AM) und maximal 8 Jahre beibehalten werden.
  • Die Studentenmitgliedschaft berechtigt nicht zum Abschluss von Versicherungs-Dienstleistungen des HVS

Die StM-Mitgliedschaft erlischt per Ende des Verbandsjahres:

  • Wenn nach Abschluss der Ausbildung kein Antrag auf Umteilung in die aktive Mitglied-schaft oder in die Kategorie PA HFP (siehe folgender Abschnitt) gestellt wird, oder
  • wenn eine Berufstätigkeit als Homöopath/Homöopathin aufgenommen wird.

Bedingungen für die Aufnahme als studierendes Mitglied Tierhomöopathie

Die Mitgliedschaft kann beantragt werden von Studierendender Tierhomöopathie. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung soll entweder:

  • Bei der Kommission für Qualitätssicherung ein Antrag auf Aufnahme als Praktizierendes Mitglied PMvet gestellt werden
  • oder schriftlich begründet eine befristete Verlängerung des StM-Status beantragt werden.

Falls beides nicht geschieht, erlischt die StMvet-Mitgliedschaft per Ende des Verbandsjahres.