1999 hat die damalige Bundesrätin Ruth Dreyfuss beschlossen fünf komplementärmedizinische Methoden für fünf Jahre provisorisch in die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen, sofern die Behandlung von einem Arzt mit anerkannter Zusatzausbildung durchgeführt wird. Bei diesen fünf Methoden war die Homöopathie natürlich mit dabei.
2005 entschied Bundesrat Couchepin die Komplementärmedizin wieder aus der Grundversicherung auszunehmen, weil eine mehr als fragwürdige Zusammenstellung von Studien die Wirksamkeit nicht nachweisen konnte. Die an der Zusammenstellung mitarbeitenden Ärzte und Forscher haben fast ausnahmslos gegen die Art, wie die Untersuchung manipuliert wurde, protestiert. Der fehlende Wirksamkeitsnachweis machte es möglich, die Komplementärmedizin wieder aus der Grundversicherung auszuschliessen, da in der Schweiz jede Heilmethode, die von der Krankenversicherung vergütet wird, die sogenannten WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) erfüllen muss.
Nach dieser Entscheidung wurden zahlreiche komplementärmedizinische Interessengruppen aktiv und sammelten Unterschriften für eine Verankerung der Komplementärmedizin in der Verfassung. 2009 hat die Schweizer Bevölkerung über die Initiative “Zukunft mit Komplementärmedizin” abgestimmt und sie mit 67% angenommen.
2012 wurden nach zahlreichen Diskussionen und Erwägungen fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und die Traditionelle Chinesische Medizin) wieder provisorisch in die Grundversicherung aufgenommen, vorausgesetzt, dass bis 2017 die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden könne.
2015 gab der Bundesrat bekannt, dass die Forderung nach grundsätzlicher Gleichstellung der komplementärmedizinischen mit den konventionellen Fachrichtungen wissenschaftlich hinreichend fundiert sei. Zum Thema WZW-Nachweis (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) wurde noch einmal explizit darauf verwiesen, dass auch in der konventionellen Medizin die Evidenzlage für den WZW-Nachweis begrenzt ist. Niemand würde (heute) den vollständigen WZW-Nachweis ganzer schulmedizinischer Fachrichtungen (z.B. Urologie, Radiologie, Psychiatrie) fordern. Die Behauptung, die ärztliche Komplementärmedizin verfüge nicht über genügend wissenschaftliche Studien, sei falsch und lasse auf ein Defizit an Literaturrecherche schliessen.
Im März 2016 wurde die neue Verordnungs-Formulierung veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Kantone, Parteien und interessierten Kreise verschickt. Per 1. August 2017 wurde die Verordnung definitiv in Kraft gesetzt.
Die Schweizer Bevölkerung hat mit der positiven Abstimmung dafür gesorgt, dass in der Verfassung der Auftrag verankert wurde die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen zu berücksichtigen und zu integrieren. Der Bundesrat hat anerkannt, dass grundsätzlich genügend Nachweise für die Wirksamkeit der Komplementärmedizin erbracht wurden und deshalb genau wie in der konventionellen Medizin das Vertrauensprinzip gelten dürfe. Damit war der Weg offen, dass Ärzte mit Zusatzqualifikation komplementärmedizinische Behandlungen genau gleich abrechnen können wie konventionellmedizinische.
Behandlungen abrechnen dürfen nur Ärzte mit anerkannter Zusatzausbildung.
Patienten von Naturheilpraktikern können ihre Rechnungen über eine der Zusatzversicherungen zur Vergütung einreichen und daran wird sich in naher Zukunft auch nichts ändern.
Die positive Abstimmung von 2009 hat natürlich nicht nur die ärztliche Anwendung der fünf komplementärmedizinischen Methoden wieder zurück in die obligatorische Grundversicherung gebracht, sondern auch:
- Arzneimittel der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde erhalten einen erleichterten Zugang zum Markt und ihre Zulassung soll vereinfacht werden.
- Angehende Ärzt/Innen, Apotheker/Innen, Zahnärzt/Innen Tierärzt/Innen und Chiropraktor/Innen sollen sich künftig während ihrer Ausbildung an der Universität angemessene Kenntnisse über Komplementärmedizin aneignen. Damit soll die Integration der Komplementärmedizin gefördert werden.
- Für Naturheilpraktier/Innen und Komplementärtherapeut/innen wurde eine höhere Fachprüfung von den Berufs- und Fachverbänden in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erarbeitet. Diese eidgenössischen Diplome sollen in Zukunft die Voraussetzung für kantonale Berufsausübungsbewilligungen sein.
In der ambulanten Behandlung ist die Komplementärmedizin also angekommen und für jeden Patienten zugänglich. Eine nächste Aufgabe wird es sein, die Komplementärmedizin in die stationäre Behandlung einzubinden.