Rechnungserstellung für die Zusatzversicherung ab 2019

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Das Versichertenteam hat wieder pünktlich zu Weihnachten die neuesten Informationen zur Rechnungserstellung geschickt.
Der Tarif 590 mit den bereits bekannten Abrechnungspositionen gilt auch im 2019. Neu ist eine Position für Wegentschädigung (1256) aufgenommen worden.


Für die Abrechnung der Arzneimittel (1310) gibt es eine Präzisierung und zwar müssen neu sämtliche Arzneimittel der Komplementärmedizin nach folgender Regel erfasst werden:
«Produktname bzw. Verwendungszweck, Hersteller, Menge (z.B. Packungsgrösse) und die Darreichungsform»,

In der Homöopathie bedeutet das z.B.:

“homöopathisches Einzelmittel, Schmidt-Nagel, 1 Gabe, Globuli”
oder “homöopathisches Einzelmittel, Homöosana, 10 ml, Dilution”
oder auch “homöopathisches Einzelmittel, Omida, 2.3g, Globuli”
Wer für unterschiedliche Potenzen (z.B. tiefe, mittlere oder hohe Potenzen) unterschiedliche Preise verrechnet, muss die Potenz-Angabe in der Rechnung aufführen.
Therapeuten welche mittels dem von den Krankenkassen angebotenen PDF Formular abrechnen, können die neue Version des Formulars wieder bei ihrer Registrierstelle herunterladen. Grundsätzlich empfehlen wir allerdings eine Software anzuschaffen, da das PDF Formular immer wieder Probleme bereitet.
Für Therapeuten welche eine Software benutzen werden die Änderungen von den Softwareanbietern umgesetzt.
Bitte beachtet, dass jede Zusatzversicherung frei ist, welche Positionen in der Abrechnung wie vergütet werden. Nur weil eine Nummer für eine bestimmte Leistung existiert, bedeutet das nicht, dass jede Zusatzversicherung diese Leistung bezahlt.